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Eine Freie Werkstatt ist, wie der Name schon sagt, im Gegensatz zu einer Vertragswerkstatt an keinen Hersteller gebunden und kann unabhängig reparieren bzw. warten.
Ja! Verbraucher können eine Werkstatt ihrer Wahl aufsuchen. Das heißt, es herrscht absolute Wahlfreiheit, ob Sie Ihr Fahrzeug in eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt geben.
Ein Fahrzeughersteller darf die Gewährung einer Garantieleistung nicht davon abhängig machen, wo ein Fahrzeug gewartet oder repariert wurde. Ob Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt: beide werden rechtlich gleich bewertet – es entstehen Ihnen keine Vor- oder Nachteile.
Eine Ausnahme besteht nur bei Rückrufaktionen oder Produktionsfehler, wo Autohersteller aufgrund der Kostenübernahme das Recht zugestanden wird, die Werkstattwahl zu beeinflussen.
Es können „Original-Ersatzteile“ sowie „qualitativ gleichwertige Teile“ bei einer Fahrzeugreparatur verwendet werden. „Original-Ersatzteile“ sind aber nicht nur jene, die von den Fahrzeugherstellern selbst vertrieben werden, sondern auch die, die das Logo des Teilproduzenten tragen.