An Ihrem Fahrzeug wird die Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU), Sicherheitsprüfung (SP) fällig?
Sie benötigen eine Änderungsabnahme für Felgen, Fahrwerk, Anhängekupplung oder Spoiler?
Ein Oldtimer-Gutachten für das H-Kennzeichen ist erforderlich?
Der Weg zur Prüfstelle und die oftmals anfallenden Wartezeiten sorgen bisweilen für viel Aufwand. Damit Sie Ihre Zeit sinnvoller einsetzen können, bieten wir Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket an.
Sie bringen Ihr Fahrzeug einfach vorbei – und wir kümmern uns um den Rest.
Für alle Anforderungen und alle Fahrzeuge (PKW, LKW, KRAD, Traktor, Anhänger, Wohnmobil…) steht Ihnen unsere GTÜ-Prüfstation und das Ingenieurbüro Zilch-Krapf-Rasch zu den folgenden Tagen und Uhrzeiten unter der Telefonnummer 05651/3204535 zur Verfügung:
Um die Abnahme des Fahrzeugs bei der entsprechenden Untersuchung nicht zu gefährden, bieten wir Ihnen einen umfassenden Vorab-Check an.
Ersichtliche, zu einer Beanstandung auf Seiten des TÜVs führende Mängel werden anschließend umgehend behoben.
Falls notwendig, können wir kleinere Reparaturen noch am Prüftag in unserer Kfz-Werkstatt beheben – dies spart im Vergleich zu einer Wiedervorführung Zeit, Geld und Nerven.
Als Tipp: Häufige gestellte Fragen zur TÜV-Prüfung Ihres Fahrzeugs inkl. einer Checkliste finden Sie auf der Website vom TÜV Hessen.
Wir danken unseren Sponsoren, die uns bei der Verwirklichung unterstützt haben!
Eine Freie Werkstatt ist, wie der Name schon sagt, im Gegensatz zu einer Vertragswerkstatt an keinen Hersteller gebunden und kann unabhängig reparieren bzw. warten.
Ja! Verbraucher können eine Werkstatt ihrer Wahl aufsuchen. Das heißt, es herrscht absolute Wahlfreiheit, ob Sie Ihr Fahrzeug in eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt geben.
Ein Fahrzeughersteller darf die Gewährung einer Garantieleistung nicht davon abhängig machen, wo ein Fahrzeug gewartet oder repariert wurde. Ob Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt: beide werden rechtlich gleich bewertet – es entstehen Ihnen keine Vor- oder Nachteile.
Eine Ausnahme besteht nur bei Rückrufaktionen oder Produktionsfehler, wo Autohersteller aufgrund der Kostenübernahme das Recht zugestanden wird, die Werkstattwahl zu beeinflussen.
Es können „Original-Ersatzteile“ sowie „qualitativ gleichwertige Teile“ bei einer Fahrzeugreparatur verwendet werden. „Original-Ersatzteile“ sind aber nicht nur jene, die von den Fahrzeugherstellern selbst vertrieben werden, sondern auch die, die das Logo des Teilproduzenten tragen.