Motorhaube öffnen, Schraubenschlüssel rausholen und los geht’s! Oder auch nicht…
Denn jedes Fahrzeug, ob PKW, LKW, Bus oder Wohnmobil, stellt heutzutage ein hochkomplexes, zusammenhängendes System dar, welches mit Assistenten, Sensoren und Steuergeräten ausgestattet ist.
Motor, Getriebe, Batteriemanagement, Bordelektronik, Airbag, Bremsen (ABS), Fahrdynamikregelung (ESP) oder Fahrerassistenzsystem - elektronische Systemkomponenten finden sich in nahezu jedem
Bereich Ihres Wagens wieder.
Wenn im System ein Fehler aufgetreten ist, wenn ein Bauelement nicht funktioniert, leuchtet bei Ihnen eine Kontrollleuchte auf. Sie sollten dann umgehend eine Autowerkstatt, die über genügend
Erfahrung und vor allem über die entsprechenden Soft¬- und Hardwarewerkzeuge verfügt, aufsuchen.
Liese Automobile hat sich schon vor Jahren auf den Bereich der Fahrzeugdiagnose spezialisiert – mit unseren modernen Diagnosegeräten können wir in wenigen Minuten eine Fehlerdiagnose über unseren Computer vornehmen. Sie sparen nicht nur Zeit, sondern aufgrund der konkreten Handlungsempfehlungen zur zielgenauen Fehlerbeseitigung auch bares Geld.
Apropos – gerade kleinere, erst unbedeutende Fehlfunktionen (ohne blinkenden Warnhinweis) führen nicht selten zu kostspieligen Folgeschäden. Ein regelmäßiges Auslesen der Fahrzeugdaten hilft,
dies zu vermeiden. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter bei einem Ihrer nächsten Besuche einfach darauf an.
Eine Freie Werkstatt ist, wie der Name schon sagt, im Gegensatz zu einer Vertragswerkstatt an keinen Hersteller gebunden und kann unabhängig reparieren bzw. warten.
Ja! Verbraucher können eine Werkstatt ihrer Wahl aufsuchen. Das heißt, es herrscht absolute Wahlfreiheit, ob Sie Ihr Fahrzeug in eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt geben.
Ein Fahrzeughersteller darf die Gewährung einer Garantieleistung nicht davon abhängig machen, wo ein Fahrzeug gewartet oder repariert wurde. Ob Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt: beide werden rechtlich gleich bewertet – es entstehen Ihnen keine Vor- oder Nachteile.
Eine Ausnahme besteht nur bei Rückrufaktionen oder Produktionsfehler, wo Autohersteller aufgrund der Kostenübernahme das Recht zugestanden wird, die Werkstattwahl zu beeinflussen.
Es können „Original-Ersatzteile“ sowie „qualitativ gleichwertige Teile“ bei einer Fahrzeugreparatur verwendet werden. „Original-Ersatzteile“ sind aber nicht nur jene, die von den Fahrzeugherstellern selbst vertrieben werden, sondern auch die, die das Logo des Teilproduzenten tragen.