Wir bieten Ihnen als freie Werkstatt für alle Marken und Baujahre sowohl kleine als auch große Inspektionen an. Selbstverständlich unter Verwendung von Original-Ersatzteilen und unter
Berücksichtigung der Herstellervorgaben, damit die Garantie Ihres Neufahrzeuges nicht erlischt.
Je nach Hersteller und Fahrzeugtyp überprüfen wir Bremsen, Elektronik, Lichtanlage, Reifen, Karosserie, Auspuff etc. und schauen, welche Verschleißteile sofort oder zeitnah ausgetauscht werden
sollten.
Wir arbeiten fair, professionell und vor allem transparent: Vor Reparaturbeginn erhalten Sie von uns eine detaillierte Kostenübersicht.
Losgelöst von der Wahrung der Neuwagengarantie investieren Sie mit regelmäßigen Wartungen in die Zuverlässigkeit und Lebensdauer Ihres Fahrzeugs, auch wird insbesondere die Sicherheit für Sie und Ihre Liebsten gewährleistet. Zudem stellen regelmäßige Eintragungen ins Scheckheft ein sehr gutes Preis-Argument dar, wenn es um den Wiederverkauf Ihres Pkws geht.
Nur Inspektion bei einer Vertrags-Werkstatt? Nein - Sie haben die freie Auswahl! Nach der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) der EU müssen Wartungs- und Reparaturarbeiten an Neuwagen nicht in Vertragswerkstätten des Herstellers durchgeführt werden. Sie können Ihr Fahrzeug auch während der Garantiezeit ohne Verlust der Gewährleistungsansprüche in einer freien Werkstatt inspizieren, reparieren und warten lassen.
Wir danken unseren Sponsoren, die uns bei der Verwirklichung unterstützt haben!
Eine Freie Werkstatt ist, wie der Name schon sagt, im Gegensatz zu einer Vertragswerkstatt an keinen Hersteller gebunden und kann unabhängig reparieren bzw. warten.
Ja! Verbraucher können eine Werkstatt ihrer Wahl aufsuchen. Das heißt, es herrscht absolute Wahlfreiheit, ob Sie Ihr Fahrzeug in eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt geben.
Ein Fahrzeughersteller darf die Gewährung einer Garantieleistung nicht davon abhängig machen, wo ein Fahrzeug gewartet oder repariert wurde. Ob Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt: beide werden rechtlich gleich bewertet – es entstehen Ihnen keine Vor- oder Nachteile.
Eine Ausnahme besteht nur bei Rückrufaktionen oder Produktionsfehler, wo Autohersteller aufgrund der Kostenübernahme das Recht zugestanden wird, die Werkstattwahl zu beeinflussen.
Es können „Original-Ersatzteile“ sowie „qualitativ gleichwertige Teile“ bei einer Fahrzeugreparatur verwendet werden. „Original-Ersatzteile“ sind aber nicht nur jene, die von den Fahrzeugherstellern selbst vertrieben werden, sondern auch die, die das Logo des Teilproduzenten tragen.